VERMÖGENSPLAN --- Erläuterungen zur Erlaubnispflicht |
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Erläuterungen zur Erlaubnispflicht zur Versicherungs- und Anlagevermittlung.
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Das Vermittlerregister |
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Erlaubnispflicht (siehe Registereintrag in den AGB) |
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Gesetzliche Basis
Im Jahr 2007 wurden im Rahmen der EU-Konformität einschneidende Änderungen im deutschen Recht umgesetzt, die die Rechte und Pflichten im Bereich der Finanzdienstleistungen völlig neu regeln. Dies gilt vor allem für den Abschluss von Versicherungsverträgen, aber auch für die Vermittlung von Kapitalanlagen (insbesonder Wertpapiere). Seit dem 22.05.2007 ist die EU-Vermittlerrichtlinie (EU-VRL) in Kraft Die neue Richtlinie soll eine Stärkung des Verbraucherschutzes mit sich bringen. Hierzu wurden zum einen Regelungen zur Transparenz des Vermittlermarktes getroffen und zum anderen der Informationsaustausch bzw. die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Behörden neu geregelt. Die wichtigste Neuerung stellt aber sicherlich die Einführung eines von der DIHK geführten Vermittler-Registers dar, so dass die Versicherungsvermittlung seit dem 22.05.2007 erlaubnispflichtig ist. Diese Erlaubnispflicht gilt für alle Vermittler (natürliche und juristische Personen), die die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung gegen Vergütung ausüben und sich auf dem Gebiet der EU niedergelassen haben. (Ausnahme: Versicherungsunternehmen, deren Vermittler und Angestellte, ebenso s.g. "Kontaktlieferanten" Einen Eintrag in dieses Register erhalten nur solche Vermittler, die die notwendige Sachkunde und den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können. Dieser Eintrag erfolgt entweder als Versicherungs-Makler (nach §93 HGB = Partner des Kunden) oder Versicherungs-Vertreter (nach §84 HGB = Partner des Versicherungsunternehmens) und kann jederzeit vom Verbraucher online, telefonisch oder schriftlich eingesehen werden. Durch die EU-VLR sind mit der Vermittlung von Versicherungen folgende Pflichten verbunden:
Seit dem 01.11.2007 gilt die neue MiFID-Richtlinie Die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive = Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) ist eine neue EU-Richtlinie, die das bereits existierende WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) erweitert. Ziele dieser neuen Richtlinie sind:
Ausdrücklich ausgenommen sind Investment-Fonds und geschlossene Fonds (Unternehmensbeteiligungen) Desweiteren wird durch die MiFID die Anlageberatung neu definiert und ausserdem mit weitreichenden Pflichten belegt:
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