VERMÖGENSPLAN - Versicherungsmakler im Raum Köln - Bergheim

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Mittelstr. 29, 50126 Bergheim
Tel.: 02271-42855
Fax: 02271-498120
Mail: office@vermoegensplan.de
 
Termine nach Vereinbarung
Persönliche Beratung im Raum:
Bergheim - Rhein-Erft-Kreis - Köln - Bonn - Aachen - Mönchengladbach - Leverkusen
Andreas Pedyna ist Versicherungsmakler im Raum Bergheim, Köln, Bonn, Aachen, Mönchengladbach, Leverkusen. Zur Beratungsunterstützung werden professionelle Versicherungsvergleichs-Programme eingesetzt.
Andreas Pedyna ist Versicherungsmakler im Raum Bergheim, Köln, Bonn, Aachen, Mönchengladbach, Leverkusen.

Unabhängige Beratung und Online-Versicherungsvergleiche Unabhängige Beratung und Online-Versicherungsvergleiche

Unabhängiger Versicherungsmakler:
Ob Sachversicherung oder Personenversicherung, die Entscheidung für den individuell passenden Versichrungsschutz fällt nicht leicht.
Da es "den besten" Versicherungstarif, der alle Wünsche des Versicherungskunden erfüllt und zudem auch noch vom Beitrag günstig ist, nicht geben kann, muss die Entscheidung immer ein Abwägen von einzelnen Vor- und Nachteilen sein. Hier hilft eine gute Beratung, in deren Rahmen auf wichtige Kriterien hingewiesen wird und die einzelnen Fakten möglichst übersichtlich aufbereitet werden. Dabei ist nicht jedem Verbraucher bekannt, dass eine solche Beratung von zwei grundlegend verschiedenen Beratergruppen angeboten wird:
  • durch klassische Versicherungsvertreter (nach §84 HGB)
  • durch unabhängige Versicherungsmakler (nach §93 HGB)
Erst mit der Einführung der Versicherungsvermittler-Verordnung (VersVermV) im Jahre 2007 wurde eine gesetzliche Regelung geschaffen, nach der jeder Versicherungsvermittler zum einen eine offizielle Zulassung besitzen muss und zum anderen seinen Kunden die Rechtsstellung eindeutig offen legen muss.
 
Was unterscheidet den Makler vom Vertreter
Ein Versicherungsvertreter vertritt die Interessen seines Arbeitgebers (Versicherungsunternehmen oder Beratungsgesellschaft) und ist somit am Absatz eines bestimmten Versicherungstarifes interessiert. Als logische Konsequenz wird er die Vorzüge der eigenen Versicherungsprodukte gegenüber denen der Mitbewerber darlegen und versuchen, das Produkt seines Arbeitgebers zu verkaufen.
Im Gegensatz hierzu ist der Versicherungsmakler keinem Versicherungsunternehmen verpflichtet. Er steht als treuhänderischer Sachwalter des Mandanten auf der Seite des Versicherungskunden und vertritt somit dessen Interessen gegenüber den Versicherungs-gesellschaften.
Die Beratungspflicht des Maklers geht über die des Vertreters in der Weise hinaus, dass eine Produktempfehlung aus der Vielfalt des gesamten Versicherungsmarktes erfolgen muss. Im Einzelnen gilt für eine Beratung durch einen Versicherungsmakler:
  • Erfassung des individuellen Versicherungsbedarfs
  • Beratung zum Versicherungswunsch und Hinweis auf relevante Kriterien
  • Empfehlung des individuell am besten geeigneten Versicherungsproduktes
    aus der Vielfalt des gesamten Versicherungsmarktes
  • Hilfe bei der Durchsetzung von Kundeninteressen gegenüber den Versicherungsunternehmen
Zur Beratungsunterstützung kommen in den einzelnen Versicherungssparten professionelle Vergleichsprogramme zum Einsatz, die zum einen ein hohes Maß an Transparenz bieten und zum anderen die geeignete Versicherung wesentlich leichter finden lassen. Außerdem werden Online-Versicherungsvergleiche angeboten mit der Möglichkeit zum Onlineabschluss.
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